Die Bezeichung "Podologie" leitet sich vom griechischen "podos" für "Fuß" und "logos" für "Lehre/Kunde" ab und bedeutet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Mit dem Inkrafttreten des Podologengesetzes im Januar 2002 wurde der Beruf des Podologen offiziell als Medizinal-Fachberuf anerkannt.
Den Titel "Podologe" darf nur tragen, wer die 2-jährige Ausbildung in Vollzeit (oder 3 Jahre in Teilzeit) mit dem Staatsexamen abgeschlossen hat.
Fächer, wie Anatomie, Krankheitslehre, Mikrobiologie, Hygiene, Psychologie, Fußpflegerische Maßnahmen, Materialien und Hilfsmittel, Arzneimittel- und Warenkunde, Berufskunde usw. füllen den Lehrplan in Theorie und Praxis und unterscheiden somit die Ausbildung zum kosmetischen Fußpfleger enorm.
Der Podologe ist aufgrund seiner Ausbildung in der Lage sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Rheumatiker, Bluter etc. fachgerecht zu behandeln. Was die Ausbildungsinhalte und damit verbundene Kenntnisse des kosmetischen Fußpflegers, dessen Ausbildungszeiträume zwischen 3 Tagen und 6 Monaten schwanken, z.B. die kompetente Mitarbeit am Fuß des Diabetikers absout unzulänglich machen.
Der Podologe führt unter Beachtung der geforderten Hygiene, selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß oder Symptome einer Erkrankung am Fuß.
Neben rein präventiven, pflegerischen und kurativen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe an speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Zu seinem Tätigkeitsfeld gehören damit insbesondere die Behandlung von Clavi (= Hühneraugen) und Verrucae (=Warzen), das Entfernen von Hyperkeratosen (=Verhornungen, Druckstellen, Schwielen), die fachgerechte Behandlung von pathologischen Nagelveränderungen und pathologischem Nagelwachstum wie dem Unguis incarnatus (= eingewachsener Nagel), Unguis convolutus (= Rollnagel), Onychomykosen (= Nagelpilz) und weiteren sowie die Orhtonyxiebehandlung (= Anfertigen und Setzen von Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln), die Anfertigung von Orhtosen (= langlebige Druckentlastung) und die Nagelprothetik (= künstlicher Nagelersatz).
Als selbständiger Leistungserbringer in der eigenen Praxis, mit oder ohne Kassenzulassung, arbeitet der Podologe eng mit angrenzenden Berufen wie Ärzten, Orhopädie-Schuhmachern, Physiotherapeuten usw. zusammen und nimmt so eine Stellung im Bereich der Fußgesundheit ein, die nicht zu unterschätzen ist.